Liebe Patientinnen und Patienten,
zunächst hoffe ich, dass es Ihnen gut geht!
Meine Praxis bleibt für Sie weiterhin geöffnet*, da es sich um Einzeltermine handelt. Selbstverständlich achte ich auf den größtmöglichen Sicherheitsstandart, desinfiziere alle Gegenstände, mit denen Sie in Berührung kommen, behandle mit Mundschutz und lege Termine so, dass Sie keinen Kontakt zu anderen Patienten im Wartezimmer haben.
Aufgrund der aktuellen Lage kann ich Absagen verstehen, bitte geben Sie mir aber rechtzeitig Bescheid!
Bei Erkältungssymptomen (insbesondere trockenem Husten, Fieber, Atemproblemen, Abgeschlagenheit, Kopf- und Gliederschmerzen, evtl. begleitet von Übelkeit und Durchfall) kann ich Sie leider derzeit nicht in meiner Praxis empfangen. Als Heilpraktikerin darf ich eine Infektion mit dem Coronavirus COVID-19 weder diagnostizieren noch behandeln. Bitte wenden Sie sich bei den oben beschriebenen Symptomen telefonisch an Ihren Arzt oder das Gesundheitsamt. Diese werden alles Weitere veranlassen.
Sollte sich die gegenwärtige Situation verschärfen, bitte ich um Ihr Verständnis, wenn meine Praxis vorübergehend geschlossen bleibt. In diesem Fall informiere ich Sie aber vorab.
Sehr gern biete ich Ihnen eine telefonische Beratung an, z.B. zum Stärken der Abwehrkräfte. Erstpatienten muss ich allerdings zunächst persönlich untersuchen.
Hier noch ein paar Tipps:
- täglich viel warmes Wasser oder Tee trinken, wenn möglich 1 Tasse Cystustee
- Alkohol und Zigarette vermeiden
- ausgewogene Ernährung: 5x täglich ein Handvoll Gemüse/Obst essen
- täglich 1 Teelöffel Honig, gerne auch Manuka-Honig
- tägliche Bewegung: Spaziergänge oder moderater Sport
- ansonsten: schöne Musik hören, mal wieder mit netten Menschen telefonieren, durch die Wohnung tanzen, lustige Filme sehen
Ich wünsche Ihnen allen viel Kraft und Gesundheit. Mögen Sie sich in dieser schwierigen Phase an der Schönheit des Frühlings erfreuen!
Auf ein baldiges Wiedersehen mit Ihnen freut sich mit ganz herzlichen Grüßen
Katja Schubert
* Auskunft des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (vom 24.03.2020), dass Einrichtungen des Gesundheitswesens, also auch Heilpraktiker-Praxen, unter Beachtung höherer Hygiene-Anforderungen geöffnet bleiben:
„Die Tätigkeiten von Angehörigen der Heilberufe mit Approbation und sonstigen Personen, die zur Ausübung der Heilkunde gem. § 1 Heilpraktikergesetz befugt sind, zählen nicht zu den in § 7 CoronaSchVO geregelten "Dienstleistungen". Diese Tätigkeiten sind weiterhin zulässig und für die Versorgung der Menschen in der aktuellen Situation unerlässlich. Die Richtlinien und Empfehlungen des RKI sollten dringend beachtet werden, ebenso die allgemeine Empfehlung -soweit möglich -Termine z.B. zu verschieben o.ä." (Quelle: Fachverband Deutscher Heilpraktiker e.V.)